14.03.2019 - 30 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird über die Empfehlung des Bauausschusses abgestimmt.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz für den Ferienpark südlich der Ortslage Wohlenberg im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Klütz für die Ferienhausanlage folgende Anregungen noch Bedenken zu äußern. Es ist ein gemeinsames Verkehrskonzept für die Urlaubsregion Klütz/Boltenhagen erforderlich. Vorher sollten keine weiteren Planungen umgesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, einen zeitweiligen Ausschuss zwischen der Stadt Klütz und dem Ostseebad Boltenhagen zu bilden. Weitere Vorhaben, die davon betroffen sind, sind das Vorhaben der Stadt Klütz in Christinenfeld sowie die Wohnmobilparkansiedlung im Gewerbegebiet. Auch diese beiden Vorhaben werden deutliche Auswirkungen auf die Verkehrssituation im bereits überfüllten Ostseebad Boltenhagen haben. Insgesamt ist die Stadt Klütz zu unterstützen weiter Bestandteil der Bäderregelung zu sein.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Zur weiteren Bearbeitung an das Planungsbüro weitergeleitet

 

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Anlagen zur Vorlage