14.03.2019 - 23 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mirko Klein erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich platz.

 

Der im Plan eingezeichnete Gehweg neben dem Grundstück „Restaurant Düne“ ist nicht mit zwei sondern mit eins, bezogen auf die Verkehrsströme, zu hinterlegen. Eine Befahrung für Versorgungsfahrzeuge wird nicht ermöglicht.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1.Der Geltungsbereich des Vorentwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a befindet sich zwischen Ostseeallee und Strandpromenade.

-          Im Westen wird das Plangebiet durch die Strandversorgung am Kurpark und den Weg „Am Goethehain“ begrenzt.

-          Im Osten wird das Gebiet durch das Strandhotel begrenzt.

Die Planbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

2.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

3.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

4.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Mirko Klein

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Klein wieder in den Sitzungsreihen platz.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Wurde an das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

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Anlagen zur Vorlage