10.12.2018 - 17 Beschluss über die Entlastung des Amtsvorsteher...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Zusätze:
- Verfasser: Katrin Vullert
- Datum:
- Mo, 10.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rappen erklärt sich für Befangen und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Chr. Schmiedeberg.
Frau Krüger hinterfragt, ob die Gründe, die zur Beschlussempfehlung „Entlastung des Amtsvorstehers“ geführt haben, dieselben seien, die bei den Beschlüssen über die Entlastung des Amtsvorstehers für die Jahre 2012 – 2015 zur Teilentlastung geführt hätten.
Die durch den Rechnungsprüfungsausschuss festgestellten Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Auszahlung von Mehrarbeitsvergütung wurden auch für das Jahr 2016 festgestellt.
Frau Radtke erklärt, dass der Amtsvorsteher ab dem Jahr 2016 aktiv an der Aufarbeitung des Sachverhaltes mitgewirkt hat und deshalb vollständig entlastet werden sollte.
Herr H-O. Schmiedeberg erläutert, dass geprüft werden könnte, gegenüber dem damaligen Amtsvorsteher Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Herr Neick sieht hierin keine Schuldzuweisung. Der Sachverhalt der ausgezahlten Mehrstunden betrifft insgesamt 4 Amtsvorsteher. Im Übrigen erinnert er an den Beschluss des Amtsausschusses, dass die Mehrstunden angewiesen waren und geleistet wurden.
Frau Krüger teilt mit, dass sie sich bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde erkundigt hat und die Auskunft erhalten hat, dass wenn Sachverhalte in einer Prüfung beanstandet wurden, dies keinen Grund zur Teilentlastung darstellt. Es sei denn, es sollen weitere Schritte eingeleitet werden.
Frau Krüger stellt den Antrag dem Amtsvorsteher auch für das Jahr 2016 eine Teilentlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 13
Zustimmung: 6
Ablehnung: 6
Enthaltung: 0
Befangenheit: 1
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 15 |
davon anwesend: | 13 |
Zustimmung: | 6 |
Ablehnung: | 2 |
Enthaltung: | 4 |
Befangenheit: | 1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Gerhard Rappen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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