10.12.2018 - 8 Informationen des Amtsvorstehers

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Breitbandausbau

Die Trassen für die Leitungen sind im KGIS bei Herrn Glock, Frau Richter oder Herrn Longerich einsehbar. Ein Informationstermin für die Bürgermeister der Stadt Klütz und Boltenhagen findet in der nächsten Woche statt.

 

Erstellung Jahresrechnungen

Die Jahresrechnungen 2014 und 2015 sind für alle Gemeinden außer dem Ostseebad Boltenhagen erstellt.

2016 und 2017 sind in Arbeit. 2016 ist für die Gemeinde Damshagen bereits fertig.

 

Haushaltsplanungen 2019

Gemeinde Ostseebad Boltenhagen - Doppelhaushalt 2018/2019 ist aufgestellt, Nachtrag für 2019 ist in Arbeit

Gemeinde Hohenkirchen – Haushalt 2019 ist erstellt

Die Haushalte der weiteren Gemeinden sind in Arbeit.

 

Externe Prüfungen

Deutsche Rentenversicherung – abweichende sozialversicherungsrechtliche Bewertung kurzfristiger Beschäftigungen – Nachzahlung in Höhe von ca. 2.500 €

Rechnungsprüfungsamt des Landkreises – unvermutete Kassenprüfung – keine Beanstandungen

Standesamtsaufsicht – Bericht liegt noch nicht vor

 

Amtswechsel der Gemeinde Zierow

Beschluss der Gemeindevertretung Zierow zur Aufnahme von Gesprächen mit dem Amtsvorsteher Grevesmühlen-Land vom 26.09.2018

Am 23.10.2018 fand hierzu eine Einwohnerversammlung statt. Der Bürgermeister informierte den Amtsvorsteher offiziell per Email am 26.10.2018.

Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen hat zu einem ersten Gespräch Anfang Januar 2019 eingeladen.

 

Der Amtsvorsteher, Herr Rappen, informiert darüber, dass Herr des Verfahrens das Innenministerium ist. Grundlage für einen Amtswechsel ohne Gemeindefusion ist § 125 KV M-V. Es müssen wichtige Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

 

Defibrilator

Fördermittel wurden bewilligt, das Gerät wurde beschafft und ist bereits angebaut.

 

Sanierung des Amtsgebäudes

Über den Antrag auf Kofinanzierungshilfe wurde noch nicht entschieden. Der nächste Termin findet im März oder Mai 2019 statt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

davon anwesend:  

 

Zustimmung: 

 

Ablehnung:

 

Enthaltung:

 

Befangenheit:

 

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

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Anlagen