11.10.2018 - 14 B- Plan Nr. 43: Satzung über den einfachen Beba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Apelt erklärt sich für befangen und nimmt in den Zuschauerreihen platz.

 

Im Anschluss lässt Herr Chr. Schmiedeberg über die Beschlussempfehlung des Bauausschusses abstimmen.

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Beschluss:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 für das Wohngebiet „Albin Köbis Siedlung“.

Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 wird wie folgt begrenzt:

Es werden alle betroffenen Flurstücke (Gemarkung Tarnewitz, Flur 3, Flst. 9/48, 9/61, 9/55, 9/57, 9/65, 9/79, 9/81, 9/82, 9/34, 9/76, 9/35, 9/75, 9/83, 9/37, 9/38, 9/39, 9/40, 9/73, 9/72, 9/71, 9/41, 9/42, 9/43, 9/84, 9/85, 9/46, 9/31) aufgenomen.

 

2. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

Sicherung der Dauerwohnnutzung in einem Wohngebiet zuzüglich einer untergeordneten Ferienwohnungsnutzung.

 

3. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der Ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

6

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Stephan Apelt

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Apelt wieder in den Sitzungsreihen platz.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Bekanntmachung erfolgt in der November-Ausgabe des Amtsblattes.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage