11.10.2018 - 13 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1.Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Der Geltungsbereich des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 in Boltenhagen umfasst den als Sondergebiet Wochenendhäuser im Bebauungsplan Nr. 9 festgesetzten Teil des Grundstückes der Wochenendsiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V. und wird wie folgt begrenzt:             

-          nördlich: durch die bebauten Grundstücke südlich der Ostseeallee Nr. 72 bis
90a,b,c,

-          östlich: durch das im Bebauungsplan Nr. 9 festgesetzte Sondergebiet
Ferienwohnungen auf dem östlichen Grundstück der Wochenendsied-                            lung Tarnewitz-Mariannenweg e.V.,

-          südlich: durch die bebauten Grundstücke nördlich der Straße "Am Reek" Nr. 17
bis Nr. 43,

-          westlich: durch die bebauten Grundstücke nördlich der Straße "Am Reek"
Nr. 15a, 15b.

 

2.Die Begründung wird gebilligt.

 

3.Der Beschluss über die Satzung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

4.Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss in Verfahrensordner eingepflegt, an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet. Bekanntmachung soll in der November-Ausgabe Amtsblatt erfolgen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage