11.06.2018 - 8 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Radtke betritt den Sitzungssaal. Somit sind 11 von 15 Amtsausschussmitglieder anwesend.

 

Seitens der Amtsausschussmitglieder wird die Vorlage intensiv diskutiert, insbesondere bezogen auf den Stellenplan. Thematisiert wird die Erhöhung der Anzahl der Angestellten und die Weiterentwicklung der Amtsumlage. Ebenfalls wird diskutiert, über die Erhöhung der Amtsumlage im Vergleich zu den Nachbarämtern. Thematisiert wird ebenfalls der Generationenwechsel innerhalb der Belegschaft. In den kommenden Jahren werden altersbedingt mehrere Kollegen ausscheiden. Die Neubesetzung dieser Stellen ist dann konkret zu prüfen, inwieweit dies erforderlich ist, wenn die zurzeit vorhandenen Arbeitsaufkommen geringer sein sollten. Ein weiterer Diskussionspunkt ist, inwieweit eine externe Firma einbezogen werden soll.

 

Seitens der Amtsausschussmitglieder wird die Verwaltung aufgefordert, konkrete Zeitpläne zu erstellen, in welchen Fristen, welche Arbeitsaufgaben abgearbeitet sein können, um somit auch eine Kontrolle entsprechend der Zielsetzung ermöglichen zu können.

 

Im Weiteren stellt der Amtsvorsteher, Herr Gerhard Rappen, die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt gemäß § 144 Abs. 1 i. V. m. 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 5 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Klützer Winkel für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

11

Zustimmung:

9

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, als untere Rechtsaufsichtsbehörde, hat am 14.06.2018, Posteingang 21.06.2018,

die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen für die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Klützer Winkel für das HH-Jahr 2018 erteilt. Die öffentliche Bekanntmachung ist erfolgt.

 

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Anlagen zur Vorlage