15.03.2018 - 9 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann erläutert die Bedenken des Bauausschusses.

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Tiefgarage und die Ver- und Entsorgung des Hotels.

Der Bauleiter und der Investor teilen mit, dass die Ver- und Entsorgung auf dem eigenen Grundstück erfolgt.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

3.Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

4.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

10

Zustimmung:

9

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss an zuständiges Planungsbüro weitergeleitet. Auslegung erfolgt derzeit vom 09.04.-14.05.2018. Bekanntmachung erfolgte im Internet und Amtsblatt.