07.03.2018 - 2.1 Grundsteuer-Bescheid

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Ein Einwohner merkt an, dass er zum wiederholten Male (seit 2014) einen falschen Grundsteuer-B-Bescheid erhalten hat. Hier wurde der Hebesatz nicht angepasst.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert dies zu prüfen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Bei der angesprochenen Grundsteuer B handelt es sich um die Festsetzung für die Garagen-Steuer. Der Hebesatz kann nicht mehr rückwirkend ab 2015 angepasst werden. Eine Korrektur des Hebesatzes ist mit Veranlagung 2018 möglich. Der entstandene Schaden wird ausgeglichen.

 

Für alle anderen Grundsteuer B betreffende Abgabearten sind die Hebesätze korrekt.