30.05.2018 - 2.4 Datenschutzgrundverordnungsgesetz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Ein Bürger hat Fragen zum Umgang mit dem neuen Datenschutzgesetz. Die Verwaltung wird gebeten, Auskunft über die Vorgehensweise hinsichtlich des Umganges mit dem neuen Datenschutzgesetz zugeben.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Die Verwaltung setzt die sich aus der Datenschutzgrundverordnung ergebenden Änderungen in Bezug auf die einzelnen

in der Verwaltung genutzten elektronischen Verfahren um (bspw. Überarbeitung der Auftragsverarbeitungsvereinbarungen,

der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, der Informationspflichten auf den Websiten) und informiert durch Merkblätter

zu den einzelnen Verfahren (bspw. Einwohnermeldeamt, Steuern, Standesamt).