28.03.2018 - 20 Beschluss über die Änderung der Vereinbarung üb...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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In der Diskussion kommt es zu einer Frage hinsichtlich der Anlage zur Vereinbarung vom 08.02.2018. Die Gemeindevertreter hinterfragen, ob wirklich die Orte „Zeltplatz“ und auch „Berufsschule“ gereinigt werden.

Frau van Meeteren ergänzt, dass der Zeltplatz durch sie selber gereinigt wird.

 

Bis zur Klärung wird die Beschlussvorlage einstimmig zurückgestellt.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Der Landkreis nimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Aufgabe der Abfallentsorgung wahr. Im Hinblick auf Papierabfälle findet eine einheitliche Erfassung von Papier, Pappe und Karton, die der Verpackungsverordnung unterliegen und den übrigen Papierabfällen statt. Ferner findet eine Einsammlung von Weiß- und Buntglas statt.

Die Einsammlung findet an Wertstoffsammelplätzen statt, welche zu diesem Zweck von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.

Entsprechend § 3 der o . g. Vereinbarung führt die Gemeinde als Eigentümerin die Reinigung der Wertstoffsammelplätze durch. Diese umfasst insbesondere die Einsammlung, Beförderung und Verwertung bzw. Beseitigung der auf den Wertstoffsammelplätzen, jedoch nicht in den Wertstoffsammelbehältern, angelagerten Abfällen.

Die Reinigung erfolgt regelmäßig nach Bedarf. Es sind wöchentliche Kontrollen durchzuführen. Ferner übernimmt die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Gefahren, die von einem ungereinigten Zustand der Wertstoffsammelplätze, insbesondere von nicht in den Wertstoffsammelbehältern abgelagerten Abfällen ausgeht.

Für diese Leistung soll die Gemeinde Zierow nicht wie bisher 1.112,58 EURO, 1.200,00 EURO jährlich vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg erhalten.

 

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Anlagen zur Vorlage