27.09.2018 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Patzel und Herr Mahnel stellen den Bebauungsplan Nr. 19 vor und informieren die Gemeindevertreter über den Vorentwurf. Die Fragen der Gemeindevertreter werden beantwortet und es werden Wegebeziehungen besprochen.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 19 für die Ferienanlage nördlich der Ortslage Niendorf und westlich der Strandstraße wird wie folgt begrenzt:

-          im Osten: durch die Strandstraße (Kreisstraße K19),

-          im Südosten:  durch Flächen für die Landwirtschaft und angrenzende Wohn-

grundstücke von Niendorf,

-          im Süden, Westen,

Nordwesten:durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Nordosten:durch das Ferienhaus „Am Campingplatz“.

Die Planbereichsgrenze ergibt sich gemäß dem städtebaulichen Konzept.

 

2.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

3.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

4.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

5.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

6.Der Plangeltungsbereich wird um die Wegeverbindung zur Ferienanlage Meerleben erweitert. Die Anlage mit dem abgestimmten Plangeltungsbereich wird zur nächsten Gemeindevertretersitzung nachgereicht.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Protokollauszug wird an das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet und Einpflegung in Verfahrensordner

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3764&TOLFDNR=101391&TOLFDNR=101391&selfaction=print