22.08.2018 - 9 Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die örtl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi, 22.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:15
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die "Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet der Ferienhaussiedlung innerhalb des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 27 "Anleger Hohen Wieschendorf" gemäß Anlage als Satzung mit folgenden Änderungen:
- § 4(1) … „ mit einer Dachneigung von 40 bis 46 Grad“
- § 3 … „Gebäudelänge von maximal 56 m zulässig“
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die "Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet der Ferienhaussiedlung innerhalb des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 27 "Anleger Hohen Wieschendorf" ortsüblich bekannt zu machen. Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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