22.08.2018 - 9 Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die örtl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert die Beschlussvorlage.

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die "Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet der Ferienhaussiedlung innerhalb des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 27 "Anleger Hohen Wieschendorf" gemäß Anlage als Satzung mit folgenden Änderungen:
  • § 4(1) … „ mit einer Dachneigung von 40 bis 46 Grad“
  • § 3 … „Gebäudelänge von maximal 56 m zulässig“

 

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die "Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet der Ferienhaussiedlung innerhalb des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 27 "Anleger Hohen Wieschendorf" ortsüblich bekannt zu machen. Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Um 20:00 Uhr betritt Herr Buckow den Sitzungsraum und nimmt an der Sitzung teil. Es sind nunmehr 6 von 9 Gemeindevertreter anwesend.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (B27) wurde am 19.09.2018 durch Veröffentlichung im Internet rechtskräftig gemacht. Information im Amtsblatt am 26.09.2018 erfolgt

 

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Anlagen zur Vorlage