18.01.2018 - 8 Beschluss zur Festlegung weiterer Verfahrenswei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gniwotta gibt den Hinweis, dass es sich hier nicht um reinen Grünschnitt handelt, sondern wohl eher um Sondermüll. Er zeigt den anwesenden Gemeindevertretern diesbezüglich einige Fotos.

 

Daraufhin stellt der Bürgermeister klar, dass umfangreiche Untersuchungen des vorhandenen Materials vom Büro Pro Umwelt stattgefunden haben. Eine Abstimmung zum Verbleib des Materials erfolgt zwischen dem Landkreis, dem Büro Pro Umwelt und der Gemeinde.

 

Es kommt zu einer regen Diskussion.

 

Herr Claus stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er verweist auf § 29 KV und verliest den entsprechenden Absatz und die Kommentierung. Demnach darf der Vorsitzende sich an der Diskussion nicht beteiligen und er wird diesbezüglich bei der Landrätin die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Bürgermeister beantragen. Herr Chr. Schmiedeberg erwidert darauf, dass ihm nicht nur die Verhandlungsleitung obliegt, sondern er auch als Bürgermeister fungiert.  Es ist aber das gute Recht von Herrn Claus ein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten.

 

Herr Apelt teilt sodann mit, dass er aufgrund der unsachlichen Diskussionen nunmehr die Sitzung verlässt und nimmt im Zuschauerbereich platz. Er nimmt weder an der kommenden Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt über die Empfehlung des Bauausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die zur Beräumung vorgesehene Grünablagerung aus Tarnewitz für die Abdeckung eines Walls an der Sport- und Freizeitanlage zu verwenden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

7

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

Im Anschluss stellt Herr Claus einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er beantragt eine Pause. Herr Chr. Schmiedeberg lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

7

Zustimmung:

2

Ablehnung:

5

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Die Beschlussfassung wurde an den Landkreis NWM/ untere Abfallbehörde weiter geleitet. Seitens des LK bestehen unter nachfolgendende Auflagen keine Bedenken gegen das vorgeschlagene Vorhaben: "Das Lagergut ist vor der Verwendung als Boden durch Absiebung von bodenfremden Stoffen sowie großstückigen, bislang nicht verrotteten pflanzlichen Bestandteilen zu reinigen. Die Absiebung sollte auf dem Lagergelände am Tarnewitzer Kreisverkehr erfolgen. Die Baustelleneinrichtung und die Vornahme der Absiebung sind im Vorfeld mit dem LK abzustimmen (Ortstermin).

2.Die abgesiebten Stoffe (Siebüberlauf, pflanzlich und nichtpflanzlich) sind zu entsorgen.

3.Ich empfehle, das gesamte Lagergut abzusieben, auch wenn noch nicht die ganze Menge benötigt wird.

4.Der nicht für den Wall benötigte Boden könnte im Umfeld des Strandräumgut-Zwischenlagers eingesetzt werden. Die Gutachtern soll dies untersuchen. Solange dieser Boden nicht eingesetzt wird, soll er in Mieten aufgesetzt werden, um die Entwicklung des Bodenlebens zu fördern."

 

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Anlagen zur Vorlage