18.12.2017 - 7 Grundsatzbeschluss zur Umlegung der Gebühren de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Katrin Gerloff
- Datum:
- Mo, 18.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Gerloff
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Gerloff erläutert die Beschlussvorlage, mit den verschiedenen Möglichkeiten wie weiter verfahren werden kann.
Grundsätzlich ist sich die Gemeindevertretung einig, dass bei dem Bescheid des Wasser- und Bodenverbandes die Kosten in keinem Verhältnis zu der Umlage stehen. Sollte es nach wie vor bei dem extra Bescheid für die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes bleiben, muss die Satzung neu kalkuliert werden, da sich die Umlage von ca. 20.000€ auf 30.000 € erhöht hat. Somit würde sich der Satz von momentan 1,07 €/ je angefangene 1.000 m² auf ca. 1,61 €/ je angefangene 1.000 m² erhöhen. Anpassungen der Satzung wären auf Grund von Änderungen der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes oder des Katasteramtes (Nutzungsarten ect.) immer wieder notwendig.
Frau Gerloff führt im Anschluss die Variante 3 mit den Möglichkeiten A und B aus.
Hierbei werden auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse, die mit dem Steuermessbetrag im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Wismar festgestellt werden, abgestellt. Auf diesen Messbetrag wird der Hebesatz für die Grundsteuer A und B berechnet. Natürlich wird sich mit zunehmendem Steuermessbetrag auch die Zahlung Grundsteuer A und B mehr erhöhen als dies bei dem Bescheid für den Wasser- und Bodenverband der Fall ist, da es keine Staffelung (je angefangene 1.000 m²) mehr gibt.
Die Gemeindevertreter diskutieren rege über diese Varianten und entstandene Fragen werden beantwortet.
In der Gemeindevertretung werden Bedenken bei der Umsetzung diskutiert. Die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes wurde auf Grund der damaligen Haushaltssicherung beschlossen und außerdem handelt es sich um einen Beitrag, welcher eigentlich aus Sicht der Gemeindeveretung nicht über die Erhöhung von Steuern beglichen werden darf.
Frau Gerloff versichert, dass die Verwaltung die Rechtmäßigkeit der Beschlussempfehlung ( Variante 3A) geprüft hat.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes nach Variante 3 A.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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151,1 kB
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