18.12.2017 - 11 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 41...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Claus wünscht, dass seine Anmerkungen ins Protokoll aufgenommen werden:

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Verhinderungsplanung. Er ist grundsätzlich dagegen bebaute Grundstücke zu überplanen. Als Beispiel wird die Normkontrolle zum B-Plan Nr. 11 A 3 2 (geändert siehe Gemeindevertretung v. 18.01.2018) angesprochen.

 

Herr H.-O. Schmiedeberg argumentiert, dass dieser Bebauungsplan sich lediglich auf die Art der Nutzung bezieht. Die Gemeinde muss für die Einwohner den bezahlbaren Wohnraum sichern. 

 

Herr Chr. Schmiedeberg informiert die Gemeindevertretung über das vorgelegte anwaltliche Schreiben. Er trägt dieses anonymisiert vor, bezogen auf den im Plangebiet anhänglichen Bauantrag. Aus diesem Antrag ist erkennbar, dass einige Eigentümer eine Umnutzung der Wohnungen zu Ferienwohnungen planen. Die Gemeinde muss sich unbedingt positionieren.

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 41 "Klützer Straße/ Rudolf-Breitscheid-Straße".

Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 41 wird wie folgt begrenzt:

- im Nordwesten:durch die Klützer Straße,

- im Nordosten:durch das Grundstück Klützer Straße 3, durch das Grundstück der Kita "Strandkinnings" in der Klützer Straße 5a,

- im Südosten:durch die Parkanlage nördlich der Rudolf-Breitscheid-Straße sowie durch die östliche Grundstücksgrenze Rudolf-Breitscheid-Straße 10,

- im Südwesten:durch das Grundstück der Grundschule Boltenhagen sowie durch das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 6.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Sicherung der Dauerwohnnutzung in dem Wohngebiet.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 41 "Klützer Straße“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, beauftragt.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

11

Zustimmung:

7

Ablehnung:

2

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet. Bekanntmachung erfolgte im Internet und im Amtsblatt Dezember 2017.

 

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Anlagen zur Vorlage