25.01.2018 - 10 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do, 25.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erläutert sehr ausführlich die Satzung über die 3. Änderung.
Der Bürgermeister Herr van Leeuwen fragt nach, ob noch Hinweise oder Anregung zu den Ausführungen von Herr Mahnel bestehen. Das ist nicht der Fall. Daher lässt Herr van Leeuwen im Anschluss über die Beschlussvorlage abgestimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die vereinfachte 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen (ehemals Satzung der Gemeinde Gramkow) für das Gebiet südlich und westlich des Golfplatzes in Hohen Wieschendorf. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
2.Das Plangebiet der vereinfachten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen im Bereich Hohen Wieschendorf westlich und südlich des Golfplatzes wird begrenzt:
-nördlich:durch das bebaute Grundstück Birdieweg 1 (Flurstück 19/9),
- östlich:durch unbebaute Grundstücke östlich des Birdieweges bzw. des im Plan festgesetzten Geh- und Radweges (Flurstücke 16/23, 16/22, 16/33),
- südlich:durch unbebaute Grundstücksflächen des Bebauungsplanes Nr. 6
(Grenze des Bereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 – in
Aufstellung),
- westlich:durch bebaute Grundstücke am Birdieweg 3, 5, 7, 9 (Flurstück 18/13 und das Flurstück 18/14).
3.Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
-Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen für die beabsichtigte Neubebauung mit Neufassung der Baugrenzen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Anlagen zur Vorlage
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