25.01.2018 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 für das G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister Herr van Leeuwen stellt den Antrag, das Rederecht für die Einwohner zur erteilen. Die anwesenden Gemeindevertreter stimmen diesem Antrag einstimmig zu.

 

Herr Mahnel erläutert sehr ausführlich die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28. Es erfolgt eine rege Diskussion der Einwohner zum vorgelegten Bebauungsplan Nr. 28.

 

Frau Gottschalk hinterfragt die unterschiedlichen Farbgebungen im B-Plan und ob diese noch in einer Legende aufgeführt werden. Herr Mahnel bestätigte dieses.

 

Es wird beantragt, folgenden Zusatz in die Beschlussfassung mit aufzunehmen:

 

6. Der Vorentwurf wird am 08.02.2018 in einer öffentlichen Bürgerbeteiligung vorgestellt.

 

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 28 für die Umsetzung der Ziele zur Erhaltung und weiteren Ausgestaltung der gewachsenen Ortslage mit ihren vorhandenen Nutzungen und der Ausweisung von Gebieten für Fremdenverkehrsnutzung in Form von Hotel und Golfclub sowie einer Fläche für Handel, Landmarkt, touristische Infrastruktur, Sport, Freizeit, Spiel, Parken und ruhenden Verkehr in der inneren Ortslage bei gleichzeitiger Verbesserung und Neuordnung der Straßen- und Wegestruktur wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden und im Nordosten durch den Golfplatz,

-          im Osten und südlich der Straße „Zum Anleger“ durch Flächen für die Landwirtschaft und Flächen der ursprünglich beabsichtigten Tiefgarage (heute Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 27 für den Bereich Stellplätze),

-          im Süden durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Westen im südlichen Bereich durch Flächen für die Landwirtschaft und im nördlichen Bereich durch die rückwärtigen Grundstücksflächen der miteinbezogenen bebauten Grundstücke in der Straße „Zur Huk“ Nr. 24 und Nr. 26 sowie durch das miteinbezogene bebaute Grundstück in die Straße „Am Golfplatz“   Nr. 2.

Die Planbereichsgrenze ergibt sich gemäß dem städtebaulichen Konzept.

 

2.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

3.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

4.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

5.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

6. Der Vorentwurf wird am 08.02.2018 in einer öffentlichen Bürgerbeteiligung vorgestellt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Januar. Bürgerversammlung ist erfolgt. Auslegung erfolgt in der Zeit vom 15.02.2018 bis 20.03.2018.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage