15.06.2017 - 19.1.3 Beräumung gemeindeeigenes Grundstück

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Frau Meier erkundigt sich weiterhin, ob das Amt inzwischen die Beräumung des gemeindeeigenen Grundstücks, angrenzend zum Imbiss am Kreisverkehr, veranlasst hat?

Herr Chr. Schmiedeberg informiert, dass vom Ordnungsamt eine Beräumung erfolgt muss. Des Weiteren jedoch mit dem Eigentümer und dem Betreiber das Gespräch gesucht werden muss.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Nachkontrolle gemeinsam mit LK NWM (Gaststätten) am 16. August 2017. Den Grundstückseigentümer mündlich aufgefordert das gemeindeeigene Grundstück zu beräumen. Eine Beräumung ist bereits teilweise erfolgt. Weitere Beräumung wird durch das Ordnungsamt kontrolliert.