11.05.2017 - 2.4 Jubiläen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Frau Hilscher, die Vorsitzende des Seniorenbeirates, geht auf die Ungleichbehandlung bei Jubiläen ein. Sie hinterfragt, ob der gefasste Beschluss des Sozialausschusses auch umgesetzt wurde bzw. wird.

 

Herr Chr. Schmiedeberg verweist in diesem Zusammenhang auf die Verfahrensweise des Landkreises. Es gibt nach dem Bundesmeldegesetz Regelungen, wie mit Sperrvermerken zu Jubiläen umzugehen ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann es durchaus sein, dass die Empfehlung des Sozialausschusses nicht umgesetzt werden darf.

 

Die Amtsverwaltung soll aber nochmal prüfen, ob der gefasste Beschluss im Sozialausschuss umgesetzt werden darf. Wenn es keine Bedenken gibt, wird der Bürgermeister in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat die Empfehlung umsetzen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz wurde zu diesem Thema schriftlich um Stellungnahme gebeten. Dieser hat abschließend mitgeteilt, dass die Datenübermittlung der Personen/Jubiläen mit Auskunftssperre nicht an die Bürgermeister oder Dritte erfolgen darf. Durch die Verwaltung wird dies entsprechend umgesetzt. Der Bgm. Herr Schmiedeberg hat dies bereits mit dem Seniorenbeirat abgestimmt.