11.05.2017 - 2.1 Ortsgestaltungssatzung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Eine Einwohnerin fragt nach, ob es für Boltenhagen eine Ortsgestaltungssatzung gibt. Ihr ist bei einer Ortsführung aufgefallen, dass einige Geschäftsinhaber mittlerweile Vorplätze und Gehwege beschlagnahmen. Gibt es hierfür eine Regelung seitens der Gemeinde?

 

Herr Apelt betritt um 18:36 Uhr die Sitzung.

 

Herr Chr. Schmiedeberg teilt mit, dass es eine Ortssatzung gibt, die jedoch keine Regelungen hierüber beinhaltet. Es muss geprüft werden, inwiefern die Nutzung der Geschäftsinhaber auf privatem Grund bzw. gemeindeeigenen Flächen erfolgt kann. Es soll eine neue Satzung ausgearbeitet werden, die sodann auch eine Regelung beinhalten soll, dass gemeindeeigene Plätze und Wege nur ausnahmsweise von Geschäftsinhabern für Ihre Waren etc. verwendet werden dürfen.

 

Die Satzung wir vom Amt vorbereitet und soll in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Regelungen finden sich hierzu in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 14. Juli 2016.

Eine entsprechende Kontrolle wird in unregelmäßig wiederkehrenden Rhythmus durch das Ordnungsamt durchgeführt.