11.05.2017 - 7 Beschluss zur Zulässigkeit des Widerspruchs zum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do, 11.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Ines Wien
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Grollmisch erklärt, dass er weiterhin dafür ist, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt werden solle. Diese Aussage stößt bei Herrn H.-O. Schmiedeberg auf Unverständnis, da er ja gerade eben gegen den Eilantrag der CDU-Fraktion gestimmt habe.
Herr Chr. Schmiedeberg lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Das Bürgerbegehren ist auch nach nochmaliger Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzung unzulässig.
- Den Vertretungspersonen ist die Widerspruchsentscheidung zuzustellen.
- Die Rechtsaufsichtsbehörde ist über diesen Beschluss zu informieren.