01.02.2017 - 9 Mitteilungs-/Beschlussvorlage zum B-Plan 8 (Alt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Krüger teilt mit, dass sich der Bauausschuss bereits intensiv mit der Thematik beschäftigt hat. Nichts desto trotz sollte nochmal zur Ausbauvariante und Verkauf der Verkehrsfläche diskutiert werden. Herr Heidmann informiert, dass für die Pflasterung des Wendehammers mit Kopfsteinpflaster Kosten in Höhe von ca. 40.000,00 € entstehen. Gleichzeitig sollte ein Mülltonnensammelplatz errichtet werden, welcher Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 € produziert. Herr Heidmann macht den Vorschlag, den Wendehammer nur wassergebunden auszubauen um Kosten zu sparen. Frau Oldenburg und Herr Anders unterstützen den Vorschlag von Herrn Heidmann nicht. Sie sind auch für einen geringen Kostenansatz aber sprechen sich für einen befestigten Wendehammer in Form von Kopfstein- bzw. Betonpflaster aus. Frau Oldenburg merkt an, dass das Material „Kopfsteinpflaster“ an der Alten Schmiede vorhanden ist. Frau Radtke spricht sich für den Vorschlag von Herrn Heidmann aus. Auch sollten beim Ausbau als wassergebundenen Wendehammer die Folgekosten betrachtet werden. Unter den Mitgliedern wird diskutiert.  Frau Krüger lässt über die 3 vorgeschlagenen Varianten einzeln abstimmen:

 

Naturstein – 7 Gegenstimmen

Betonpflaster – 5 Zustimmungen / 2 Gegenstimmen

Wassergebunden – 2 Zustimmungen / 5 Gegenstimmen

 

Somit wird der Ausbauvariante „Betonpflaster“ zugestimmt.

 

Weiter regt Herr Heidmann an, evtl. die Straße im B-Plangebiet zu den Grundstücken 5-8 an die Erwerber/ Anlieger zu verkaufen, sodass eine Privatstraße entsteht. Vorteil wäre hier die Kostenersparnis für die Gemeinde wie z.B. Verkehrssicherungspflicht, Unterhaltung usw.. Es wird das Für und Wider diskutiert. Herr Anders erklärt nochmal die Hauptargumente des Bauausschusses die Straße nicht zu verkaufen. Problematisch werden die eingetragenen Leitungen gesehen. Hier sollte die Gemeinde immer Zugang haben bei evtl. Reparaturarbeiten o. Ä..

 

Sodann kommt es auch hier zur Abstimmung der beiden Varianten:

 

Öffentliche Straßenfläche – 4 Zustimmungen / 3 Gegenstimmen

Privatstraße – 1 Zustimmung / 4 Gegenstimmen / 2 Enthaltungen

 

Damit bleibt die Straße im Gemeindeeigentum.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Ausarbeitung mit den Gestaltungsvorschlägen des Planungsbüros / mit ggf. Änderungen der Gemeindevertretung als Grundlage für die folgende Ausschreibung und Umsetzung des Vorhabens.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Die Beschlussfassung wurde dem Ingenieurbüro zur weiteren Bearbeitung übermittelt

 

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Anlagen zur Vorlage