21.12.2016 - 13 Einlegen eines Widerspruchs der Gemeinde Damsha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Krüger und Frau Radtke berichten nochmals ausführlich über den letzten Amtsausschuss. Sie räumen ein, dass die Kommunalverfassung MV einer Gemeinde die Möglichkeit lässt gegen Beschlüsse des Amtsausschusses Widerspruch einzulegen, wenn dadurch der Gemeinde ein Schaden entstehen könnte.

 

Die Gemeindevertreter beraten das Für und Wider eines Widerspruchs zu Beschlüssen des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel.

 

Herr Anders gibt zu bedenken, dass solch ein Widerspruch fachlich gut begründet sein muss. Nachdem Frau Radtke und Frau Krüger den Gemeindevertretern ihre Begründung darlegen, befürwortet auch er einen Widerspruch gegen den Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Amtsgebäudes und den Haushaltsbeschluss mit der geplanten Investition und dem Stellenplan.

 

Frau Krüger lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, durch die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter fristgerecht Widerspruch gegen Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel vom 19.12.2016 einzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

9

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0