12.12.2017 - 16 Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen erläutert die Beschlussvorlage und bringt seinen Unmut hinsichtölich des Landkreises NWM zum Ausdruck, da die Gemeinde Hohenkirchen im Januar 2017 die Reduzierung um 10 Euro an die Eltern durchgereicht hat und nunmehr der Landkreis NWM zum 01.01.2018 diese 10 Euro wieder kürzt. Er möchte jedoch nicht die Eltern mehr belasten und schlägt die Variante 1 zur Beschlussfaddung vor.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 für die Kindertagesstätte in Beckerwitz wie folgt festzusetzen:

 

Variante 1: Übernahme des Differenzbetrages in voller Höhe durch die Gemeinde Hohenkirchen

Betreuungsart

Platzkosten (unverändert)

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

1.025,04 €

267,00 €

493,52 €

264,52 €

164,52 €

Krippe Teilzeit

696,65 €

155,00 €

357,77 €

183,88 €

123,88 €

Krippe halbtags

532,46 €

96,00 €

276,99 €

159,47 €

119,47 €

Kindergarten ganztags

545,60 €

136,00 €

268,91 €

140,69 €

 

Kindergarten Teilzeit

401,58 €

  77,00 €

211,56 €

113,02 €

 

Kindergarten halbtags

329,58 €

  44,00 €

185,40 €

100,18 €

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Träger der Einrichtungen sowie der Landkreis, Fachdienst Jugend wurden entsprechend der Beschlussfassung informiert.

 

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Anlagen zur Vorlage