12.12.2017 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen übergibt Herrn Mahnel, vom gleichnamigen Planungsbüro, das Wort.

 

Herr Mahnel erläutert sehr ausführlich die Beschlussvorlage und bittet nachfolgende Abstimmungsbedarfe im Protokoll aufzuführen:

 

-          Maßgeblich in Erörterung der Sitzung der Gemeindevertretung war, dass der Planer nochmals darauf hinwies, dass es hier ein besonderes Verfahren auch im Abstimmungsverhalten in Bezug auf die Natura2000-Schutzgebietskulisse ist.

 

-          Im Zusammenhang mit der Natura2000-Schutzgebietskulisse wurde vor der Abwägung durch die Gemeinde auf nochmalige Abstimmungen verzichtet.

 

-          Dies ist in Abstimmung mit der Gemeinde und dem Vorhabenträger nicht weiter vorgenommen worden.

 

-          Die Abstimmungen zur Natura2000-Verträglichkeit sollen nach Abstimmung mit der Gemeinde und dem Vorhabenträger erst nach Beschlussfassung erfolgen.

 

-          Dies ist auch dadurch begründet, dass die freiwillige Vereinbarung für die Gemeinde Grundlage ist. Zwischenzeitlich und im Stellungnahmeverfahren ist auf die Presseerklärung des Ministers und hierauf aufbauend in der Stellungnahme des StALU darauf hingewiesen worden, dass moderne Wassersportarten einen größeren Raum einnehmen werden im Bereich des Natura2000-Gebietes Vogelschutzgebiet „Wismarbucht und Salzhaff“.

 

-          Die Gemeinde sieht sich jedoch an die freiwillige Vereinbarung gebunden und dies ist zur Grundlage der Abwägung gemacht worden.

 

-          Deshalb wird sich ein größeres Abstimmungsverfahren wohl nach Beschlussfassung anschließen.

 

-          Es wird durch den Planer angeregt, die Abstimmung mit den Naturschutzbehörden unter Berücksichtigung der Abwägung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen zu suchen.

 

 

Weiter teilt er mit, dass der Landkreis NWM die Untere Naturschutzbehörde eine Stellungnahme zum Punkt 9 – Änderung der Abwägung eingereicht hat. Hier wird mitgeteilt, dass für das Plangebiet Ferienhausgebiet 2 Wirkzonen berücksichtigt. Für das Plangebiet Sportbotthafen werden keine Wirkzonen berücksichtigt. Dies wird damit begründet, dass der Anleger mit Gebäuden und der schwimmende Wellenbrecher bereits bestehen und eine Genehmigung vorliegt. Die Stellungnahme wird als Anlage zum Protokoll genommen.

 

Es werden kleinere Nachfragen durch Herrn Mahnel beantwortet.

 

 

Herr van Leeuwen lässt über die Beschlussvorlage in geänderter Form abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf und Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 „Anleger Hohen Wieschendorf“ für das Gebiet der Ferienhaussiedlung und des Anlegers mit Marina, dem Parkplatz sowie Flächen südlich der Straße zum Anleger (ehemals Parkhaus) eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1 und Anlage 2) dargestellt, geprüft. Stellungnahmen von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht abgegeben.

Es ergeben sich somit:

-     zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen, inkl. der Stellungnahme LK UNB Pinkt 9 – Änderung der Abwägung

-          teilweise berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, diejenigen die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Abwägungsbeschluss an zuständiges Planungbüro weitergeleitet und in Verfahrensordner eingepflegt.

 

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Anlagen zur Vorlage