12.12.2017 - 2 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Ein Bürger möchte eine Frage zum Anlieger hinsichtlich des B-Planes Nr. 27 stellen.

 

Herr van Leeuwen teilt mit, dass zu bestehenden Tagesordnungspunkten keine Fragen gestellt werden dürfen, es sei denn die Gemeindevertretung beschließt durch einen entsprechenden Antrag dieses zuzulassen.

 

Herr van Leeuwen beantragt, die Fragen von 2 Bürgern hinsichtlich des B-Planes Nr. 27 zuzulassen.

 

Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben.

 

Der Bürger stellt seine Frage zum Anlieger, die durch Herrn van Leeuwen beantwortet wird.

 

Eine Bürgerin erfragt, ob in den Unterlagen zum Abwägungsbeschluss des B-Planes Nr. 27 auch die privaten Einwänder berücksichtigt wurden. Hierzu tätigt Herr Mahnel, vom Planungsbüro Mahnel, einige Ausführungen.

 

Eine Bürgerin erfragt zum Tagesordnungspunkt 13 – Grundsatzbeschluss zu Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes, was dieses bedeutet. Hierzu tätigt Herr van Leeuwen kurze Erläuterungen.

 

Weiter wird erfragt, ob die Kastanienallee in Hohen Wieschendorf wieder hergestellt wird, da diese ja leider nach und nach verschwunden ist. Herr van Leeuwen teilt hierzu mit, dass aufgrund der weiteren Planungen in der Ortslage Hohen Wieschendorf noch nicht gesagt werden kann, ob diese Allee so wieder hergestellt wird.

 

Ferner teilt die Bürgerin, dass die Hecke beim Anlieger entfernt wurde und erfragt, ob diese wieder ersetzt wird. Herr van Leeuwen teilt hierzu mit, dass die Hecker eine Gefahrenzone für die Radfahrer war und hier eine Nachpflanzung einer Baumreihe erfolgen wird.

 

Die Bürgerin weist weiter daraufhin, dass die Beschliderung an den Salzwiesen seiner Zeit mal als Naturschutzgebiet ausgeschildert war. Diese Schilder wurden entfernt. Sie erfragt, ob diese Schilder wieder aufgestellt werden können, da viele Touristen die Besonderheit dieses Gebietes gar nicht kennen und zu schätzen wissen. Durch diese Beschilderung wäre dieses aber ersichtlich. Herr van Leeuwen teilt hierzu mit, dass dieses beim StALU erfragt werden muss.