20.11.2017 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 für das G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mo, 20.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Ortszentrum Hohenkirchen“ im Ort Hohenkirchen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten: durch die „Grevesmühlener Chaussee“ sowie die Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Griebenkamp“ Nr. 1, 3 und 5, durch das Gelände der ehemaligen Schule sowie durch die Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Grevesmühlener Chaussee“ Nr. 7 und 9, 11 und 13, 15 und 17 sowie 19,
- im Osten: durch Fläche für die Landwirtschaft (Acker), teilweise angrenzend an Gehölze,
- im Süden: durch Fläche für die Landwirtschaft (Acker), die an die Gartenanlage bzw. an Gehölze angrenzt,
- im Westen: durch einen Graben und eine Fläche mit Gehölzen sowie durch das Grundstück „Grevesmühlener Chaussee“ Nr. 25.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage zu entnehmen.
- Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für:
- einen mischgebietstypischen Betrieb des Einzelhandels,
- nicht störende Handwerksbetriebe,
- nicht störende Gewerbebetriebe,
- Wohnungen für betreutes Wohnen für Einwohner aus dem Gemeindegebiet,
- Wohnungen im Sinne des allgemeinen Wohnens, die einen Teil des Mischgebietes prägen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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943,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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390,7 kB
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