18.09.2017 - 9 Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Klützer W...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Amtsvorsteher erläutert die in der Synopse dargestellten redaktionellen und inhaltlichen Änderungen der Neufassung der Hauptsatzung im Vergleich zu der zurzeit geltenden Hauptsatzung. Eine wesentliche inhaltiche Änderung ist die in § 4 Amtsvorsteher/Amtsvorsteherin erfolgte Aufnahme einer Regelung zu Personalentscheidungen.

 

Weiterhin teilt er mit, dass in § 10 Entschädigungen ein falsches Datum der Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V - benannt ist. Richtig muss es heißen, 27. August 2013 und nicht 9. September 2004.

 

Die in Absatz 2 vorgeschlagene Alternative zum Ausgleich der Schlechterstellung kann keine Anwendung finden, da die EntschädigungsVO diese Regelung nur für die Stellvertreter von Bürgermeistern und nicht auch für die Stellvertreter des Amtsvorstehers vorsieht. Dementsprechend entfällt damit auch im § 12 In-Kraft-Treten Absatz 1 der 2. Satz.

 

Herr Chr. Schmiedeberg stellt den Antrag, § 10 Abs. 3 wie folgt zu ergänzen.

„Dies gilt auch für die Empfänger einer funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung nach § 8 Abs. 2 der EntschVO.“ Diesem Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zugestimmt.

 

Inhaltliche Änderungen:

 

Herr van Leeuwen beantragt zu § 4 Absatz 2 Punkt 5, dass dieser Punkt gestrichen wird, mit der Folge, dass die Personalentscheidungen weiterhin dem Amtsausschuss obliegen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

15

Zustimmung:

11

Ablehnung:

4

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Im Weiteren lässt der Amtsvorsteher über die geänderte Hauptsatzung einschl. der redaktionellen und inhaltlichen Änderungen/Ergänzungen abstimmen.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt die Neufassung nebst Änderungen/Ergänzungen der Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

15

Zustimmung:

14

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Hauptsatzung wurde am 18.10.2017 an die uRAB zur Genehmigung geschickt.

 

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Anlagen zur Vorlage