18.07.2017 - 15 Wegebau zwischen Wohlenhagen Richtung Bössow bi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die grundhafte Erneuerung des unbefestigten ländlichen Weges als Betonspurbahn (Grundsatzbeschluss). Damit die Maßnahme für die Gemeinde umsetzbar ist, sind mögliche Förderungsmittel aufzuzeigen und einzuwerben. Für die notwendige Planung sind Angebote für die Planungsleistungen, Baugrunduntersuchung und Vermessung einzuholen. Vor Auftragsvergabe der Planungsleistung stellt der Planer seinen Entwurfsvorschlag im Bauausschuss der Gemeinde vor.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

4

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Die Beschlussfähigkeit ist nach § 30 Abs. 1 S. 3 KV durch den Bürgermeister zu Beginn der Sitzung festgestellt worden.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Die Maßnahme wird im Haushalt geplant.

 

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Anlagen zur Vorlage

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