15.06.2017 - 11 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Hier wurde der Geltungsbereich vergrößert, da die weitere Entwicklung um das Golfhotel von Belangen für die Entwicklung der Dorfmitte von Bedeutung ist.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Ortsmitte“ im Ortsteil Hohen Wieschendorf. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-         im Norden und im Nordosten durch den Golfplatz,

-          im Osten und südlich der Straße „Zum Anleger“ durch Flächen für die Landwirtschaft und Flächen der ursprünglich beabsichtigten Tiefgarage (heute Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 27 für den Bereich Stellplätze),

-          im Süden durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Westen im südlichen Bereich durch Flächen für die Landwirtschaft und im nördlichen Bereich durch die rückwärtigen Grundstücksflächen der miteinbezogenen bebauten Grundstücke in der Straße „Zur Huk“ Nr. 24 und Nr. 26 sowie durch das miteinbezogene bebaute Grundstück in die Straße „Am Golfplatz“ Nr. 2.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Erhaltung und Gestaltung der gewachsenen Ortslage mit vorhandenen Nutzungen.

-          Ausweisung von Gebieten für die Fremdenverkehrsnutzung.

-          Verbesserung und Neuordnung der Straßen- und Wegestruktur.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Juni und Internet

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage