15.06.2017 - 11 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do, 15.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Ortsmitte“ im Ortsteil Hohen Wieschendorf. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden und im Nordosten durch den Golfplatz,
- im Osten und südlich der Straße „Zum Anleger“ durch Flächen für die Landwirtschaft und Flächen der ursprünglich beabsichtigten Tiefgarage (heute Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 27 für den Bereich Stellplätze),
- im Süden durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Westen im südlichen Bereich durch Flächen für die Landwirtschaft und im nördlichen Bereich durch die rückwärtigen Grundstücksflächen der miteinbezogenen bebauten Grundstücke in der Straße „Zur Huk“ Nr. 24 und Nr. 26 sowie durch das miteinbezogene bebaute Grundstück in die Straße „Am Golfplatz“ Nr. 2.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Erhaltung und Gestaltung der gewachsenen Ortslage mit vorhandenen Nutzungen.
- Ausweisung von Gebieten für die Fremdenverkehrsnutzung.
- Verbesserung und Neuordnung der Straßen- und Wegestruktur.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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73,8 kB
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354,8 kB
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412,4 kB
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