14.03.2017 - 11 Vertrag mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Robert Kieslich
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Di, 14.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Robert Kieslich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Sachverhalt wird von den Gemeindevertretern beraten. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Beschlussvorschlag aus dem Bauausschuss um gesetzt werden soll. Der § 8 „Beweissicherung“ muss aus dem Vertrag genommen werden.
Herr van Leeuwen lässt über die Beschlussempfehlung des Bauausschusses abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister die Vereinbarung rechtswirksam zu unterzeichnen. Die Überwachung der Gewährleistungsfristen/Durchsetzung Mängelbeseitigung soll mit an den Landkreis übertragen werden § 2 (7). Eine Beweissicherung ist für die Baumaßnahme nicht durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,9 kB
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