19.01.2017 - 2.5 Anfrage zum § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gem...

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Wortprotokoll

Ein Bürger erfragt, warum gemäß § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen keine jährliche Einwohnerversammlung in der Gemeinde Hohenkirchen durchgeführt wird.

 

Herr van Leeuwen erläutert hierzu, dass durch die regelmäß stattfindenden Gremiensitzungen der Gemeinde Hohenkirchen, die jeweils eine Einwohnerfragestunde haben, die Erfüllung der Anhörung der Belange der Bürger durchgeführt wird und somit eine Einwohnerversammlung nicht nötig ist. Dies liegt Herrn van Leeuwen auch schriftlich von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vor. Er bittet weitere Fragen hierzu endlich zu unterlassen bzw. die Fragen direkt an die Rechtsaufsichtsbehörde zu stellen.

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