19.01.2017 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 "Anleger ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel tätigt hierzu kurze Erläuterungen und teilt mit, dass der Entwurfsbeschluss zur Gemeindevertretung am 04.04.2017 vorgelegt werden soll und eine Beschlussfassung heute sehr wichtig ist.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung ergeben sich

-                       zu berücksichtigende,

-                       teilweise zu berücksichtigende und

-                       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Dies erfolgt mit der Beteiligung mit dem Entwurf.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet

 

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Anlagen zur Vorlage

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