16.03.2017 - 12 B- Plan Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do, 16.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Steigmann informiert über den Sachverhalt. Es ist beabsichtigt, mit dem Umlegungsverfahren die Rechtskraft der Erschließung herzustellen und die Missstände des B-Planes Nr. 2a in dem vorgesehenen Geltungsbereich zu heilen.
Frau Meier teilt mit, dass im Sachverhalt der Beschlussvorlage unter Punkt 2) der John-Brinckman-Weg angesprochen wird. Ihrer Ansicht nach, gibt es diese Wegbezeichnung nicht.
Dies soll seitens der Amtsverwaltung geprüft werden.
Sodann lässt Herr Chr. Schmiedeberg über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a "Ortszentrum Ost".
Das Plangebiet in Boltenhagen, mit einer Geltungsbereichsgröße von etwa 4,4 ha, befindet sich zwischen Ostseeallee und Mittelpromenade im östlichen Ortszentrum. Es umfasst die Flurstücke 41/12 (teilw.), 61/1 (teilw.), 65, 67, 68/2 (teilw.), 68/3, 68/4, 69/1 (teilw.), 69/2, 70/4, 70/5, 70/7, 70/8, 70/9, 70/12, 70/14, 70/15, 70/16, 71/14, 71/18, 71/20, 71/31 (teilw.), 71/32, 71/33, 73/5, 73/7, 73/8, 74/1, 75/1, 75/3, 77, 78/4 (teilw.), 78/7, 78/8 und 144/9 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Boltenhagen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Inhalt der Planänderung soll die Regelung der verkehrlichen Erschließung von Grundstücken zwischen Ostseeallee und Strandpromenade sein. Gleichzeitig soll der rechtskräftige Bebauungsplan überprüft werden und im Zuge des Änderungsverfahrens an den Bestand und neue Zielsetzungen der Gemeinde angepasst werden. Dies betrifft u.a. auch die zulässigen Nutzungen (Mischgebiete, Sondergebiete). Auf der Grundlage des geänderten Bebauungsplanes soll ein Umlegungsverfahren eingeleitet werden, das insbesondere die Sicherung der notwendigen Verkehrsflächen zum Gegenstand hat.
3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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275,6 kB
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