16.03.2017 - 11 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do, 16.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Strandhotel“
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten durch die Strandpromenade,
- im Südosten durch den Waldweg,
- im Südwesten durch die Ostseeallee,
- im Nordwesten durch angrenzende Bebauung der Ostseeallee.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Neuregelungen für planungsrechtlich bereits geregeltes Hotel,
- planungsrechtliche Regelung eines Überganges in der Dachgeschossebene zur Verbindung der Wellnessbereiche,
- Regelung der Wegeführung innerhalb des Hotelbereiches,
- Präzisierung und Aktualisierung der vorhandenen Verträglichkeitsprüfungen,
- Anpassung der Baugrenzen,
- Überprüfung der Änderungen der Tiefgarage,
- Überprüfung und ggf. Anpassung der GRZ.
- Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
- Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.