16.03.2017 - 9 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do, 16.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hooth, vom Planungsbüro Mahnel, erhält seitens der Gemeindevertreter einstimmig das Rederecht.
Sie tätigt ausführliche Informationen zu den Ausgleichsmaßnahmen. Es wird nachgefragt, ob es Regelungen zur Oberflächenentwässerung gibt. Hierzu nimmt sie ausführlich Stellung. Eine weitere Nachfrage bezieht sich auf den Abriss der vorhandenen Kegelbahn. Hierzu erörtert Frau Hooth, dass der Abriss aufgrund der Berücksichtigung des Artenschutzes noch nicht erfolgen kann.
Sodann geht Frau Hooth auf die drei Farbvarianten für die Fassadengestaltung ein. Diese wurden bereits ausführlich im Bauausschuss vorgestellt. Der Bauausschuss hat sich für die Variante C (gelb/beige Farbgestaltung) ausgesprochen.
Herr H.-O. Schmiedeberg nimmt ab 19:37 Uhr an der Sitzung teil.
Anschließend lässt Herr Chr. Schmiedeberg über den Beschlussvorlage sowie der Farbgestaltung (gelb/beige) abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die zugehörige Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten durch die Ostseeallee,
- im Südosten durch den östlichen Teilbereich des "Alten Sportplatzes",
- im Südwesten durch den südwestlichen Teil des "Alten Sportplatzes",
- im Nordwesten durch die Zufahrt von der Ostseeallee zum öffentlichen Parkplatz "Am Reiterhof" und zum Reit- und Fahrhof.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die zugehörige Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung des Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Farbvariante C (gelb/beige) für die Fassadengestaltung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
10,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
171,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
6,6 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
10,7 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|