21.07.2016 - 8 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungs-pl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann erläutert den Sachverhalt und informiert hierzu aus der Sitzung des Bauausschusses.

 

Anschließend stellt Herr Ch. Schmiedeberg den Beschlussvorschlag des Bauausschusses zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt unter Berücksichtigung der Hinweise des Bauausschusses:

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
    siehe Anlage - Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellung-nahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 12 und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 als Satzung.

 

  1. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

8

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage