21.04.2016 - 14 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bertram verlässt um 20.05 Uhr den Sitzungssaal. Herr Ch. Schmiedeberg erläutert den Sachverhalt. Um 20.07 Uhr nimmt Herr Bertram wieder an der Sitzung teil.

Herr H.-O. Schmiedeberg stellt den Antrag, in den Auslegungsbeschluss mit aufzunehmen, die Firsthöhe auf 9.80 Meter zu begrenzen. Dem Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zugestimmt. Herr Schmiedeberg lässt nunmehr über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vor-liegenden, geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 mit dem Bearbeitungsstand 29.03.2016 und den Entwurf der Begründung da-zu. Die Firsthöhe ist auf 9.80 Meter zu begrenzen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 einschließlich der Begründung ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

3. Durch die Änderung des bisherigen Entwurfs werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Daher bestimmt die Gemeinde gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB, dass lediglich die Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg zum geänderten Entwurf einzuholen ist. Andere Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange werden von der Änderung nicht berührt.

4. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:

10

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage