22.03.2016 - 11 Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gottschalk erläutert den Sachverhalt.

Der Bauausschuss empfiehlt, das Vorhaben abzulehnen und durch den Investor einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen. Es soll eine straßenbegleitende Bebauung erfolgen.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Art und Weise der Bebauung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Voranfrage: Neubau von sechs Wohneinheiten in zwei Reihenhausanlagen in der Ostseestraße in Beckerwitz (FLS 23/1, Flur 1, Gemarkung Beckerwitz) abzulehnen.

Und die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das o.g. Grundstück (FLS 23/1, Flur 1, Gemarkung Beckerwitz) in der Ostseestraße für den hinteren Bereich abzulehnen und verweist auf die Festlegung der Ergänzungssatzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

10

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage