03.03.2016 - 5.2 Aufwandsentschädigungen für Verbandsversammlungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

ZU TOP 13 der Protokollkontrolle informiert Herr Hacker, dass nicht er, sondern Kai Dunkelmann nach Aufwandsentschädigungen für Termine beim Wasser- und Bodenverband gefragt hat.

Da für Verbandsversammlungen keine Aufwandsentschädigungen in der Verbandssatzung geregelt ist, schlägt Herr Schmiedeberg vor, die Hauptsatzung entsprechend anzupassen.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

- Rücksprache mit uRAB ist am 18. April 2016 erfolgt;

- gemeindliche Hauptsatzung kann immer nur die Aufwandsentschädigung für eigene Ausschuss-/Gemeindevertretertätigkeit regeln kann;

- Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Verbandsversammlungen in anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird ausschließlich in dem jeweiligen Satzungsrecht der Körperschaft geregelt;