03.03.2016 - 2.6 Werbetafeln Strandpromenade

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ein Einwohner bemängelt die Werbetafeln an der Standpromenade 34 und merkt an, dass hier gegen die Gestaltungssatzung verstoßen wird. Herr Schmiedeberg erklärt, dass Werbetafeln/Schilder ab einer Größe von 1 m² genehmigungspflichtig sind.  Verstöße können beim Amt gemeldet werden. Diese werden dann an den Landkreis (Ordnungsbehörde) weitergeleitet, der den Rückbau veranlassen kann.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Sachverhalt wurde dem LK NWM angezeigt