03.03.2016 - 2.6 Werbetafeln Strandpromenade
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.6
- Datum:
- Do., 03.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ein Einwohner bemängelt die Werbetafeln an der Standpromenade 34 und merkt an, dass hier gegen die Gestaltungssatzung verstoßen wird. Herr Schmiedeberg erklärt, dass Werbetafeln/Schilder ab einer Größe von 1 m² genehmigungspflichtig sind. Verstöße können beim Amt gemeldet werden. Diese werden dann an den Landkreis (Ordnungsbehörde) weitergeleitet, der den Rückbau veranlassen kann.
