03.03.2016 - 14 Beschluss zur Auflösung des öffentlich-rechtlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Arne Longerich
- Datum:
- Do., 03.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Schmiedeberg erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass es hierbei nur um eine Empfehlung für den Amtsausschuss geht. Er informiert über den Inhalt des Vertrages. Herr Claus kritisiert die Formulierung des Sachverhaltes, da vor Einstellung der Verkehrsüberwacherin die Bedingungen (z.B. kein vorhandener Führerschein) seitens der Verwaltung nicht geprüft worden sind.
Die Gemeindevertreter diskutieren intensiv über ein Für und Wider des Vertrages. Herr Hans-Otto Schmiedeberg stellt den Antrag, dass Stundennachweise über den Aufenthalt der Verkehrsüberwacherinnen, bezogen auf die Gemeinden geführt werden sollen. Hierüber besteht Einigkeit. Des Weiteren wird sich darauf geeinigt, den Beschlussvorschlag dahin gehend zu ändern, dass dem Amtsausschuss die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages empfohlen wird.
Herr Schmiedeberg lässt nunmehr über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkels die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 11. September 2015 zu empfehlen.
