03.03.2016 - 10 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 36.1 der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmiedeberg erläutert den Sachverhalt. Herr Claus teilt mit, dass sich seine Fraktion in der gestrigen Sitzung gegen eine Teilung des B-Planes Nr. 36 ausgesprochen hat. Der Plan sollte in der ursprünglichen Form mit dem geplanten Welcome-center bleiben. Herr Kai Dunkelmann schließt sich dieser Auffassung an.

Herr Steigmann informiert über den Beschluss des Bauausschusses. Herr Christian Schmiedeberg erinnert, dass die Teilung aufgrund der fehlenden Erschließungsvereinbarung mit der Grundstücksnachbarin zu Stande gekommen ist.

Es entsteht eine kontroverse Diskussion. Herr Hans-Otto Schmiedeberg beantragt letztendlich das Ende der Aussprache.

 

Herr Christian Schmiedeberg lässt nunmehr über den Beschluss abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die erneuten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 36.1 für das Gebiet begrenzt

-im Nordosten: durch Grünflächen/ landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Straße zum Klärwerk,

-im Osten: durch die Sportanlage,

-im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker),

-im Nordwesten: durch die Klützer Straße,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur erneuten Auslegung bestimmt.

 

  1. Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Text (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

  1. Auf eine erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB kann verzichtet werden.

 

  1. In der Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

  1. Mit der Bekanntmachung zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

13

Zustimmung:

7

Ablehnung:

6

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

05.04.2016  10:12:50    Mertins, Carola 

Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Beschluss am 07.03.2016 an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

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Anlagen zur Vorlage