16.12.2015 - 5 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angele...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Krüger berichtet über folgende Punkte:

-          Einführung des Amtsblattes „Der Klützer Winkel.“ Ab 2016: Frau Krüger möchte, dass im Amtsblatt die Angebote der gemeindeeigenden Einrichtungen in Damshagen für private Feiern/Festlichkeiten angeboten werden sollen.

-          Sachstandsmitteilung zur Auflösung des Bauhofes;

-          Sachstandsmitteilung zur Jugendsozialarbeit im Gemeindegebiet und Ausblick;

-          Informationen zur Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft „Klützer Winkel“ GmbH;

-          Informationen zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grevesmühlen;

-          Informationen zur Amtsausschusssitzung am 14. Dezember 2015, insbesondere Informationen über den Amtshaushalt 2016, neue Organisationsstruktur ab 2016

-          Frau Krüger informiert die Gemeindevertreter über ihren Unmut über die Tätigkeit einiger Amtsmitarbeiter, konkret einzelne Mitarbeiter aus dem Baubereich, und ihre Beschwerde im Amtsausschuss. In dem Zuge berichtet Herr Anders über den Sachstand hinsichtlich der Fördermittel für die Zuwegung zur Alten Schmiede. Er beschwert sich hier massiv über die Verweigerungshaltung des Amtes. Frau Krüger informiert, dass es auch Überlegungen von anderen Gemeinden gibt, sich vom Bauamt komplett zu lösen und stattdessen einzelne Ingenieurbüros für bestimmte Tätigkeiten zu beauftragen. Die Gemeindevertreter diskutieren intensiv über diese Angelegenheit und fordern die Bürgermeisterin auf, bei der Amtsvorsteherin arbeitsrechtliche Konsequenzen einzufordern, wenn den Gemeinden Schäden durch die fehlende bzw. unzureichende Arbeitsleistung des Bauamtes entstehen. Es wird auch überlegt, ob man nicht eventuell sogar über einen Amtswechsel nachdenken muss, wenn sich die Arbeitsleistung nicht erheblich verbessern sollte. Des Weiteren soll zur nächsten Gemeindevertretung durch die Bürgermeisterin abgeklärt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten sie gegen das Amt haben und ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder andere Maßnahmen gegen bestimmte Mitarbeiter als sinnvoll erachtet wird.