08.10.2015 - 18 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Zusätze:
- Verfasser: Julia Tesche
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do., 08.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr van Leeuwen erläutert die Beschlussvorlage und die Empfehlung des Bauausschusses.
Herr Peplau ist der Auffassung, dass der B-Plan Nr. 6 überplant werden müsste. Zudem muss eine Umweltverträglichkeitsstudie gemacht werden. Herr Peplau teilt mit, dass das Hotel im Außenbereich nach § 35 Abs. 2. BauGB ohne B-Plan unzulässig ist. Weiter ist er der Auffassung, dass die Erschließung nicht gesichert ist. Auch die Regenentwässerung, der Brandschutz für gesamten B-Plan Nr. 6 muss geklärt werden. Das Hotel sollte in den B-Plan Nr. 6 über Ergänzungen mit einbezogen werden.
Herr Peplau teilt mit, dass das Formblatt vom LK Nordwestmecklenburg und der Bauantrag als Anlage an der Beschlussvorlage fehlen. Frau Gottschalk teilt mit, dass der LK Nordwestmecklenburg eine Vorprüfung vorgenommen hat und die Anlagen nicht notwendig sind.
Die Gemeindevertreter diskutieren über die weitere Vorgehensweise.
Herr van Leeuwen verliest den Beschluss mit den Ergänzungen des Bauausschusses. Er stellt den geänderten Beschluss zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Umbau / Sanierung / Modernisierung des Golfhotels herzustellen.
Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.
1. Die Gemeinde stimmt dem Leitungsrecht für die Regenwasserleitung und der
Genehmigung der Einleitung des Regenwassers in den Teich zu.
2. Die Gemeinde erteilt die Genehmigung für ein Leitungsrecht für die Löschwasserleitung
und Löschwasserentnahme vom Teich, nur unter der Voraussetzung das der Teich
ausreichend gefüllt wird. Dies ist vom Antragsteller zu gewährleisten bzw. sicherzustellen.
3. Im Rahmen des Investitionszuschusses des Landesförderinstituts beurteilt die Gemeinde
das Vorhaben grundsätzlich positiv. Der geänderte Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung
gestellt.
