08.10.2015 - 12 Antrag auf 1. Änderung des vorhabenbezogenen Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen erklärt, warum die Nummernläufe zwischen B-Plan und VE-Plan unterschiedlich sind.

Herr Peplau ist der Auffassung, dass der B-Plan 8 geändert werden müsste.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dass ein Hinweis eingetragen wird, dass der B-Plan 8 vom VE Nr. 4 überplant wurde.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt dem Antrag auf 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 in der Ortslage Beckerwitz, entsprechend der nachfolgend aufgeführten Zielsetzungen, für das Flurstück 59/2 stattzugeben.

 

1. Erhöhung der GRZ von 0,3 auf 0,4 innerhalb des allgemeinen Wohngebietes ( zzgl. der ohnehin zulässigen Überschreitungen für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen mit 50 vom 100)

 

2. Regelung der Zulässigkeit für die Dachgestaltung von Anbauten ( für geplanten Wintergarten mit Flachdach und Dachterrasse )

 

3. Reduzierung der Hecke am Grundstücksrand

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

10

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Status auf "Erledigt" gesetzt