23.09.2015 - 14 Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Zunächst erläutert Herr Anders ausführlich, wie es zu der Beschlussempfehlung des zeitweiligen Ausschusses „Schule“ gekommen ist. Anschließend stellt er den Antrag, über die Beschlussempfehlung des zeitweiligen Ausschusses „Schule“ abzustimmen. Diesem Antrag wird zugestimmt.

 

Frau Krüger stellt daraufhin die Beschlussempfehlung des zeitweiligen Ausschusses „Schule“ zur Abstimmung.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, dass unter den ermittelten Rahmenbedingungen das Vorhaben „Weiterführung der Grundschule Damshagen in freier Trägerschaft“ nicht weiter zu verfolgen ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

 

Anschließend soll der angekündigte SPD-Fraktionsantrag thematisiert werden. Zuvor erfragt Frau Radtke, wie sich GIB, AWO und DRK hinsichtlich eines möglichen Kaufs oder ähnlicher Nutzung des Schulkomplexes positioniert haben. Frau Pardun informiert dazu ausführlich. Bis auf die GIB, die sich allerdings erst in 5 – 7 Jahren eine Nutzung des Areals vorstellen könnte, sofern dann auf dem Gelände bereits hergerichtete Wohnungen zur Weiternutzung als altersgerechter Wohnraum befänden, konnten sich AWO und DRK ein Erwerb oder eine ähnliche Nutzung des Schulkomplexes nicht vorstellen.

 

Es entsteht eine Diskussion über die möglichen Nutzungsvarianten des Schulkomplexes.

 

Frau Cordes, der Rederecht erteilt wird, bringt ein, dass sie sich vorstellen könnte, selbst eine Nutzung, z.B. für Lehrlingsunterkünfte, aber auch für vermietbaren Wohnraum an Asylbewerber, vorstellen könnte. Sie müsste dazu aber Planungs- und Investitionsvarianten erarbeiten und rechnen und könnte diese – auch zeitnah – der Gemeinde vorstellen.

 

Frau Krüger informiert, dass eine Firma bereits bei ihr vorgesprochen hatte, die ebenfalls Interesse an dem Gesamtkomplex hat. Die Firma stellt sich den Erwerb des gesamten Komplexes, deren Entwicklung und den Weiterverkauf der hergerichteten Wohneinheiten vor. Ein schriftliches Angebot liegt dazu jedoch noch nicht vor.

 

Frau Radtke stellt nunmehr den SPD-Fraktionsantrag vor und verliest den Beschlussvorschlag:

Der Umbau der ehemaligen Schulgebäude zu Wohnungen für die Unterbringung von Asylbewerbern ist eine Möglichkeit, das Gelände einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen. Die dadurch entfallenden Unterhaltungskosten tragen zur Entlastung des kommunalen Haushaltes bei. Bevor eine abschließende Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erfolgen kann, sind folgende Sachverhalte zu klären:

  1. Wer trägt die Kosten für Planung, evtl. Abriss, Umbau und Gestaltung des Umfeldes und in welchem Umfang?
  2. Wie kann eine vertragliche Vereinbarung mit dem Landkreis aussehen?
  3. Welche Möglichkeiten der Nachnutzung gibt es, wenn die Wohnungen nicht mehr für die Unterbringung von Asylbewerbern benötigt werden?

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sind über die Vorgehensweise in einer Bürgerversammlung zu informieren.

Die nächste Gemeindevertretersitzung zu dieser Thematik ist bis spätestens 20.10.2015 einzuberufen.

 

Hierüber wird nunmehr ganz intensiv diskutiert. Alle Gemeindevertreter melden sich zu Wort und bringen verschiedenste Argumente ein, die abgewogen werden.

 

Herr Grimm spricht sich gegen die Annahme dieses Antrages aus, da seiner Auffassung nach die Planung bereits in eine bestimmte Richtung – sprich Schaffung von Wohnraum für Asylbewerber – gelenkt wird.

 

Herr Anders wirft ein, dass mit diesem Antrag keinesfalls eine bestimmte Richtung vorgegeben ist, sondern alle Möglichkeiten diskutiert werden. Dazu gehört auch die Schaffung von Wohnraum für Asylbewerber. Ebenso haben immer noch private Investoren, z.B. wie hier eine spontan eine Idee der Mehrfachnutzung von Frau Cordes eingebracht wurde, sich zu bewerben. Aufgrund dessen stellt er den Antrag, den SPD-Fraktionsantrag um die Prüfung von Mehrfachnutzungen im Gebäude, z.B. durch Gemeinde oder Private, sowie die Frage, ob es darüber hinaus Interesse von Privaten gibt, mit zu prüfen.

 

Es wird weiter diskutiert.

 

Letztlich stellt Frau Krüger den durch den Antrag von Herrn Anders ergänzten SPD-Fraktionsantrag zur Abstimmung.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

Der Umbau der ehemaligen Schulgebäude zu Wohnungen für die Unterbringung von Asylbewerbern (vollständig oder mehrfachgenutzt) ist eine Möglichkeit, das Gelände einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen. Die dadurch entfallenden Unterhaltungskosten tragen zur Entlastung des kommunalen Haushaltes bei. Bevor eine abschließende Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erfolgen kann, sind folgende Sachverhalte zu klären:

  • Wer trägt die Kosten für Planung, evtl. Abriss, Umbau und Gestaltung des Umfeldes und in welchem Umfang?
  • Wie kann eine vertragliche Vereinbarung mit dem Landkreis aussehen?
  • Welche Möglichkeiten der Nachnutzung gibt es, wenn die Wohnungen nicht mehr für die Unterbringung von Asylbewerbern benötigt werden?
  • Wie kann eine Mehrfachnutzung (Asylbewerber/weitere Nutzung) aussehen?
  • Gibt es private Interessenten?

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sind über die Vorgehensweise in einer Bürgerversammlung zu informieren.

Die nächste Gemeindevertretersitzung zu dieser Thematik ist bis spätestens 20.10.2015 einzuberufen

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

7

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Keine weitere Veranlassung erforderlich