30.07.2015 - 2.14 Fließender Verkehr auf der Mittelpromenade

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Grollmisch teilt mit, dass auf der Mittelpromenade früh vormittags ein reger KFZ-Verkehr herrscht.

Er fragt an, welche Behörde dies zu kontrollieren hat.

Herr Christian Schmiedeberg erklärt, dass die Polizei für den fließenden Verkehr verantwortlich ist. Die Gemeinde darf nur den ruhenden Verkehr kontrollieren.

Herr Schmiedeberg erklärt weiter, dass gemäß eines Vertrages mit dem Amt, das Amt „Klützer Winkel“ für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine zusätzliche Verkehrsüberwacherin eingestellt hat. Diese könnte ggf. auch vor Ort kontrollieren, um auf die Einhaltung der StVO hinzuweisen.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Den fließenden Verkehr muss die Bäderpolizei kontrollieren. Die Beschwerde wurde an den Kontaktbeamten weitergeleitet.