15.07.2015 - 10 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Gemeindevertretung Damshagen
- Datum:
- Mi, 15.07.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen fasst den Beschluss zur Aufstellung der 3. des Teilflächennutzungsplanes für die ehemalige Gemeinde Parin.
- Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Parin befindet sich im nördlichen Teil der Ortslage Parin.
Er wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden:durch vorhandene bebaute Flächen,
- im südöstlichen Teil: durch bereits bebaute Grundstücke,
- im südwestlichen Teil: durch Flächen gemäß Festsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 3 (Mischgebiete),
- im Westen: durch bebaute Flächen und den vorhandenen Teich.
- Das Planungsziel besteht in der Darstellung von Flächen für das Sondergebiet für Ferienhäuser und der Parkanlage.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Klützer Winkel erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,4 MB
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76,5 kB
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